Gesetzliche Vorschriften für Lockout-Tagout
Richtlinien und Vorschriften für Lockout-Tagout in Europa und USA
Lockout-Tagout (LoTo) ist eine Methode zur Abschaltung der Energie und Trennung aller potentiell gefährlichen Energiequellen, die Produktions- oder Anlagebetriebsmaschinen versorgen, damit die Arbeitsmittel sicher gewartet und instand gehalten werden können.
Die Aspekte von Lockout-Tagout sind integrativ in verschiedenen staatlichen Arbeitsschutz- und berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften Deutschlands enthalten. In Deutschland legt die Betriebssicherheitsverordnung diese Anforderungen fest. Änderungs-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten dürfen nur bei Stillstand des Arbeitsmittels vorgenommen werden.
In Europa gibt es die EU-Richtlinie 89/655, die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit vorgibt. Die Norm EN 1037 für Sicherheitsgeräte definiert die Maßnahmen zur Energietrennung bei Maschinen und zur Verlustleistung, um die erneute Aktivierung gefährlicher Maschinen zu verhindern.
Die europäische Richtlinie CEE 89/655 gibt Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer bei der Wartung industrieller Maschinen vor. In anderen Ländern wird Lockout-Tagout bereits in technischer als auch organisatorischer Hinsicht umgesetzt. Die Einführung von LoTo-Programmen ist in einigen EU-Ländern bereits gesetzlich vorgeschrieben und gilt als bewährte Praxis in allen europäischen Ländern.
Einhalten gesetzlicher Vorschriften und Normen
Lockout-Tagout wird in technischer als auch organisatorischer Hinsicht in anderen Ländern bereits umgesetzt. Nachfolgend gesetzliche Regelungen, Normen und Vorschriften, die es in Deutschland, der EU und anderen Ländern gibt, um ein LoTo-Programm entsprechend den gesetzlichen Vorgaben implementieren zu können.
EUROPA
Die EU-Richtlinie 89/655gibt „Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“ vor. Im Anhang dieser EU-Richtlinie wird unter Punkt 2.14 bestimmt, dass „jedes Arbeitsmittel mit deutlich erkennbaren Vorrichtungen ausgestattet sein muss, mit denen es von jeder einzelnen Energiequelle getrennt werden kann“.
Die Norm EN 1037für Sicherheitsgeräte definiert die Maßnahmen zur Energietrennung bei Maschinen und zur Verlustleistung, um die erneute Aktivierung gefährlicher Maschinen zu verhindern. Sie garantiert das sichere Arbeiten in einem risikobehafteten Bereich.
Die europäische Richtlinie CEE 89/655gibt „Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz für Arbeitnehmer bei der Wartung industrieller Maschinen” vor.
DEUTSCHLAND
Die deutsche Gesetzgebung legt diese Anforderung in den „Mindestvorschriften bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“ fest (*). Anlage 1. Befehlseinrichtungen müssen so angeordnet und beschaffen sein oder gesichert werden können, dass ein unbeabsichtigtes Betätigen verhindert wird.
Laut den „Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit“ )*) Anlage 2, dürfen Änderungs-, Instandsetzungs- und Wartungsarbeiten nur bei Stillstand des Arbeitsmittels vorgenommen werden. Das Arbeitsmittel und seine beweglichen Teile sind während dieser Arbeiten gegen Einschalten und unbeabsichtigte Bewegung zu sichern.
(*) laut Betriebssicherheitsverordnung
ÖSTERREICH
AschG – ArbeitnehmerInnenschutzgesetz – Bundesgesetz zu Arbeits- und Gesundheitsschutz. AM-VO – Arbeitsmittelverordnung (Ordinance on Work Equipment and Tools) – Vorschrift des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit über den Schutz der ArbeitnehmerInnen bei der Benutzung von Arbeitsmitteln, Paragraph 1, §17 (1)
SCHWEIZ
- UVG – Gesetzt zur obligatorischen Unfallversicherung
- VUV – Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten Überschrift, Kapitel 2, Absatz 1, Art.3; Überschrift1, Kapitel 3, Absatz 2, Art.30, 31 Absatz 3, Art. 37; Absatz 4, Art. 43
- EKAS Richtlinie Nr. 6512 – Arbeitsmittel
Diese Vorschriften legen klar fest, dass bei einer Wartung, Einstellung oder Reinigung von Geräten diese sich in nicht betriebsbereitem Zustand befinden müssen und dass Vorrichtungen zu verwenden sind, die beispielsweise sicherstellen, dass eine Maschine nicht versehentlich aktiviert werden kann.
ITALIEN
Die italienische Gesetzgebung (Direttiva 2001/45/CE del Parlamento europeo e del Consiglio del 27 giugno 2001 che modifica la direttiva 89/655/CEE) betrifft die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit.
FRANKREICH
UTE C18-510 (elektrische Geräte): Das Blockieren einer Anlage ist die Durchführung aller Schritte, die notwendig sind, um die Anlage in einen sicheren Zustand zu versetzen und diesen zu erhalten, ihre Inbetriebnahme zu vermeiden und erkennbar zu machen, dass diese blockierte Anlage nicht in Betrieb genommen werden darf. Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass alle Sicherheitsmaßnahmen streng eingeführt und mit den geeigneten Mitteln regelmäßig überprüft wurden. Die Arbeitnehmer müssen alle erforderlichen Hilfsmittel zur Durchführung der Wartung verwenden.
Das Best-Practice-Dokument wurde vom INRS (Institut National de Recherche et de Sécurité) im November 2011 entwickelt: ED 6109
- Dekret 2010-1016 bezieht sich auf die Verpflichtungen des Arbeitgebers bei der Verwendung von temporären oder dauerhaften Elektroinstallationen.
- Arbeitsgesetzbuch (Artikel R4215-10) bezieht sich auf die Kennzeichnung der Leiter.
- Dekret 2010-1018 bezieht sich auf den Schutz vor elektrischen Risiken am Arbeitsplatz, Dekret 2010-2118 nennt die Abläufe, die bei Elektroinstallationen einzuhalten sind.
- Arbeitsgesetzbuch (Artikel R 4544-5): der Bereich der Installation, an dem gearbeitet wird (ohne Energie), muss gekennzeichnet und blockiert werden.
- Erlass vom 26. April 2012: Jeder Vorgang an elektrischen Geräten muss der neuen Norm NF C 18-510 entsprechen. Artikel 1 besagt, dass diese Norm in das französische Arbeitsgesetzbuch aufgenommen wurde.
SPANIEN
Die spanische Richtlinie (REAL DECRETO 1215/1997, de 18 de julio por el que se establecen las disposiciones mínimas de seguridad y salud para la utilización por los trabajadores de los equipos de trabajo. BOE nº 188 07-08-1997) legt die Mindestvorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Benutzung von Arbeitsmitteln durch Arbeitnehmer bei der Arbeit fest.
GROßBRITANNIEN - BS7671:2008
In Großbritannien legen die Vorschriften über die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln – Vorschrift 19 – Trennung von Energiequellen fest: „Jeder Arbeitgeber hat gegebenenfalls sicherzustellen, dass Arbeitsmittel mit geeigneten Vorrichtungen versehen sind, um sie von allen Energiequellen zu trennen. Jeder Arbeitgeber ergreift geeignete Maßnahmen um sicherzustellen, dass bei der erneuten Verbindung zwischen Energiequelle und Arbeitsmittel Arbeitnehmer bei der Verwendung der Arbeitsmittel keinerlei Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko ausgesetzt werden.“
USA
OCCUPATIONAL SAFETY & HEALTH ADMINISTRATION (OSHA)
Die OSHA Vorschrift zur Kontrolle von gefährlichen Energiequellen (Lockout/Tagout) 1910.147 sieht vor, dass „Arbeitgeber ein Programm einführen und Verfahren einsetzen müssen, um geeignete Blockiervorrichtungen oder Kennzeichnungen an spannungsführenden Geräten anzubringen und Maschinen oder Geräte anderweitig zu deaktivieren, um eine unerwartete Wiedereinschaltung der Energie, ein versehentliches
Lockout-Tagout Richtlinien ANSI Z244 + OSHA
ATEX-ZERTIFIZIERUNG
Die ATEX-Richtlinie umfasst zwei EU-Richtlinien, die die Geräte und die Arbeitsumgebung beschreiben, die erforderlich sind, um die Sicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen zu gewährleisten.
Diese ATEX-Richtlinie wurde am Samstag, den 29. März 2014, unter der folgenden Bezeichnung veröffentlicht: Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen (Neufassung) – (Text von Bedeutung für den EWR) – Offizielles Amtsblatt der Europäischen Union L 96 vom 29.03.2014.
Bereiche, die in Zonen klassifiziert sind (0, 1, 2 für Gase, Dämpfe und Nebel sowie 20, 21, 22 für Staub), müssen vor Zündquellen geschützt werden. [1] Geräte und Schutzsysteme, die zum Einsatz in den Zonen vorgesehen sind, müssen die Vorgaben der Richtlinie erfüllen. Die Zonen 0 und 20 erfordern Geräte der Kategorie 1, die Zonen 1 und 21 erfordern Geräte der Kategorie 2, und die Zonen 2 und 22 erfordern Geräte der Kategorie 3. In den Zonen 0 und 20 ist die Explosionsgefahr am größten.
Geräte, die vor Juli 2003 im Einsatz waren, dürfen uneingeschränkt weiter verwendet werden, sofern die Sicherheit im Rahmen einer Risikoanalyse bestätigt wurde.
Ziel der Richtlinie 94/9/EC ist der freie Warenverkehr von ATEX-Geräten und -Schutzsystemen innerhalb der EU, da sich separate Test- und Dokumentationsverfahren der einzelnen Mitgliedstaaten erübrigen.
Die Vorschriften gelten für alle Geräte, die zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen vorgesehen sind, elektrisch sowie mechanisch, einschließlich Schutzsysteme. Es gibt zwei Gerätekategorien: I für den Bergbau, II für übrige Branchen. Die Richtlinie umfasst zahlreiche Geräte, darunter möglicherweise auch Geräte, die auf Bohrplattformen, in petrochemischen Anlagen, im Bergbau, in Getreidemühlen und in anderen möglicherweise explosionsgefährdeten Bereichen zum Einsatz kommen.
Mehrere Lockout-Vorrichtungen und Vorhängeschlösser auf diesen Seiten sind ATEX-zertifiziert. Technische Daten und ATEX-Zertifizierung zu den jeweiligen Produkten auf Anfrage: info@makroident.de